Steuern sparen durch haushaltsnahe Dienstleistungen, wie z.B. unseren Reinigungsservice.
Je nach Beschäftigungsverhältnis können haushaltsnahe Dienstleistungen steuermindernd angesetzt werden.
Die Ausgaben können z.B. in folgender Höhe steuermindernd berücksichtigt werden: 20 Prozent, maximal 1.200 Euro für den Arbeitslohn und die Fahrtkosten von haushaltsnahen Dienstleistungen, wie Reingungsfirmen.